Potenzialberatung:
Ziel und Gegenstand
Mit der Beratung sollen die Stärken und Schwächen eines Unternehmens unter
Einbeziehung aller betrieblichen Funktionsgruppen ermittelt, ein Handlungsplan
zur Verbesserung der Geschäftsprozesse entwickelt und entsprechende
Umsetzungsschritte eingeleitet werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Förderung umfasst bis zu 15 Beratungstage. Gefördert werden 50% der
notwendigen Kosten, jedoch maximal 500€ je Beratungstag.
RWP-Beratung:
Ziel und Gegenstand
Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und
technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen
Beratern/Beraterinnen für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Art und Höhe der Förderung
Die Beratungsförderung ist landesweit möglich.
Nach Einreichung der notwendigen Antragsunterlagen werden zunächst bis zu 5
Tagewerke für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und in einer möglichen
zweiten Phase die begleitende Umsetzungsberatung mit bis zu 10 Tagewerken
gefördert. In begründeten Ausnahmefällen von strukturpolitischer Bedeutung
können mehr als 15 Tage gefördert werden.
Die Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 50% der Beratungskosten. Die
Bemessungsgrundlage beträgt maximal 1.250€ pro Tagewerk.
Die Zuwendungshöhe für sog. Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz
oder teilweise übernehmen wollen, beträgt grundsätzlich 80% der
Beratungskosten.
Diese Zuwendung wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt. Die Bemessungsgrundlage
beträgt maximal 1.000€ pro Tagewerk.
Energieeffizienzberatung:
Ziel und Gegenstand
Im Rahmen der Energieeffizienzberatung werden Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und der Freien Berufe durch Zuschüsse unterstützt. Gefördert werden
Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie
Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der
Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans durchführen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für die ein- bis zweitägige Initialberatung 80%
des vereinbarten Tageshonorars, maximal 640€, für die Detailberatung 60%
des Tageshonorars, maximal 480€ pro Tag, bis zu einer maximalen
Bemessungsgrundlage von 8.000€.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt
800€.
Wünschen Sie mehr Informationen? Dann schreiben Sie uns einfach ein Email oder rufen Sie uns an.
© Dr. Farshad Feyzi Technisch-Wirtschaftliche Beratung
Oppenhoffallee 116, 52066 Aachen, Deutschland Tel: 0241-94315310, Fax: 0241-94315320
Email: info@feyzi.de